Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.07.1995

Geschäftszahl

95/03/0049

Rechtssatz

Die Behauptung, die Lenker regelmäßig zu belehren, zu schulen und stichprobenartig zu überwachen, reicht zur Glaubhaftmachung des Bestehens eines wirksamen Kontrollsystems durch den Zulassungsbesitzer nicht aus (Hinweis E 13.11.1991, 91/03/0244 und 18.12.1991, 91/03/0262).