Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.02.1997

Geschäftszahl

95/02/0591

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/12/20 93/02/0192 1

Stammrechtssatz

Im Hinblick auf den gesetzlichen Tatbestand der Beeinträchtigung des Verkehrs iSd Paragraph 89 a, Absatz 2, StVO ist eine in den Einzelheiten maßstabgetreue Skizze nicht in jedem Fall erforderlich (Hinweis E 21.2.1990, 89/02/0194).