Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.04.1997

Geschäftszahl

95/02/0547

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/05/17 90/07/0005 3

VwSlg 13200 A/1990

Stammrechtssatz

Ein angefochtener Bescheid ist dann, wenn die belangte Behörde die Zuständigkeitsnormen für ein Einschreiten der erstinstanzlichen Behörde nicht beachtet hat, inhaltlich rechtswidrig. (Hinweis E 16.10.1967, 562/66).