Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.04.1997

Geschäftszahl

95/02/0537

Rechtssatz

Im mehrtägigen vorschriftswidrigen Abstellen eines Fahrzeuges ohne Unterbrechung ist ein Dauerdelikt zu sehen und somit keine Verwirklichung verschiedener selbständiger Taten iSd Paragraph 22, Absatz eins, VStG.