Verwaltungsgerichtshof
28.02.1997
95/02/0173
GRS wie 2013/52 E 19. Jänner 1953 VwSlg 2821 A/1953 RS 3
Eine Verpflichtung der Behörde, Erhebungen über die Existenz von Milderungsgründen anzustellen, die weder vom Beschuldigten geltend gemacht noch durch die Sachlage angedeutet werden, besteht nicht.