Verwaltungsgerichtshof
28.02.1997
95/02/0159
GRS wie VwGH E 1992/04/30 91/02/0153 1
Die Annahme, daß sich die Anstiegsphase bei einem Sturztrunk besonders nachteilig auf die Fahrtüchtigkeit auswirkt, steht mit dem Stand der medizinischen Wissenschaft im Einklang (Hinweis E 2.10.1991, 91/03/0271). Die belBeh hatte daher keine Veranlassung, ein zusätzliches gerichtsmedizinisches Gutachten einzuholen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/02/0347