Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.05.1994

Geschäftszahl

94/20/0003

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/05/20 92/01/0306 1

Stammrechtssatz

Die Tatsache, daß in einem Land nach der Verfassung Religionsfreiheit besteht, bedeutet noch nicht, daß die vom Asylwerber behauptete Verfolgungshandlung widerlegt wäre, weil es nicht auf die (Verfassungs-) Rechtslage in einem Staat ankommt, sondern auf die konkrete Situation des Asylwerbers.