Verwaltungsgerichtshof
24.04.1995
94/19/1110
GRS wie VwGH E 1990/06/18 90/19/0012 1
Lautet der Bescheidspruch auf Abweisung (statt richtig auf Zurückweisung), wird die Partei durch dieses Vergreifen im Ausdruck in ihren Rechten nicht verletzt, wenn der Sache nach eine Zurückweisung erfolgt ist (Hinweis E 24.9.1987, 87/02/0100).