Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.04.1995

Geschäftszahl

94/19/1110

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/06/18 90/19/0012 1

Stammrechtssatz

Lautet der Bescheidspruch auf Abweisung (statt richtig auf Zurückweisung), wird die Partei durch dieses Vergreifen im Ausdruck in ihren Rechten nicht verletzt, wenn der Sache nach eine Zurückweisung erfolgt ist (Hinweis E 24.9.1987, 87/02/0100).