Verwaltungsgerichtshof
24.04.1995
94/19/1110
GRS wie 0065/78 E 18. Oktober 1978 VwSlg 9662 A/1978 RS 5
Nur dort, wo eine Klarstellung eines RS oder RVerhältnises eine RGefährdung des Antragstellers beseitigen kann, kommt der Klarstellung für die Zukunft rechtl. Bedeutung zu.