Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.06.1994

Geschäftszahl

94/19/0967

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/01/0187 E 11. Jänner 1989 VwSlg 12836 A/1989 RS 1 (hier: die Verpflichtung iSd Paragraph 15, AVG Einwendungen gegen die Niederschrift zu erheben, besteht ungeachtet der mangelnden Sprachkenntnisse der Partei).

Stammrechtssatz

Durch Paragraph 39 a, AVG wird nur der mündliche Verkehr zwischen der Behörde und den Parteien geregelt. Ein Anspruch auf Verwendung einer fremden Sprache im schriftlichen Verkehr mit der Behörde wird damit nicht begründet.