Verwaltungsgerichtshof
16.06.1994
94/19/0967
GRS wie 88/01/0187 E 11. Jänner 1989 VwSlg 12836 A/1989 RS 1 (hier: die Verpflichtung iSd Paragraph 15, AVG Einwendungen gegen die Niederschrift zu erheben, besteht ungeachtet der mangelnden Sprachkenntnisse der Partei).
Durch Paragraph 39 a, AVG wird nur der mündliche Verkehr zwischen der Behörde und den Parteien geregelt. Ein Anspruch auf Verwendung einer fremden Sprache im schriftlichen Verkehr mit der Behörde wird damit nicht begründet.