Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.11.1994

Geschäftszahl

94/19/0126

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/09/23 90/10/0173 1

Stammrechtssatz

Bei der Beurteilung des Verschuldens iSd Paragraph 69, Absatz eins, Litera b, AVG ist das Maß dafür ein solcher Grad des Fleißes und der Aufmerksamkeit, welcher bei gewöhnlichen Fähigkeiten aufgewendet werden kann (Hinweis E 24.4.1986, 86/02/0048).