Verwaltungsgerichtshof
18.05.1995
94/18/1129
Behauptet der Fremde, daß der Bescheid, mit dem das Aufenthaltsverbot erlassen wurde, insofern gegen "formelles und materielles Recht" verstoße, als im Hinblick auf den "qualifizierten Beweis die rechtserhebliche Feststellung nicht durch - irgendeinen - Bediensteten des Arbeitsamtes, sondern, wie der Gesetzgeber fordert, durch ein Organ des Arbeitsamtes zu erfolgen hat", ist ihm zu erwidern, daß der Gegensatz zwischen "Bediensteten" und "Organ" (präziser: "Organwalter") nicht existiert.