Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.09.1995

Geschäftszahl

94/18/1068

Rechtssatz

Daß dem Fremden in Zukunft eine Aufenthaltsbewilligung erteilt werden könnte, steht der Rechtmäßigkeit des Ausweisungsbescheides nicht entgegen.