Verwaltungsgerichtshof
12.11.1998
94/18/0964
Die Kenntnis des § 57 Abs 3 AVG kann bei einem rechtsfreundlich vertretenen Rechtsmittelwerber vorausgesetzt werden.Die Kenntnis des Paragraph 57, Absatz 3, AVG kann bei einem rechtsfreundlich vertretenen Rechtsmittelwerber vorausgesetzt werden.