Verwaltungsgerichtshof
09.03.1995
94/18/0814
GRS wie VwGH E 1994/11/03 94/18/0365 1
Der für die Beurteilung, ob die Verleihungsvoraussetzungen des Paragraph 10, Absatz eins, StbG 1985 gegeben sind, entscheidende Zeitpunkt ("vor" Verwirklichung des maßgeblichen Sachverhaltes) ist im konkreten Fall der Zeitpunkt unmittelbar vor der letzten Verurteilung des Fremden (hier wegen vorsätzlicher Körperverletzung) im Jahre 1992 (Hinweis E 3.3.1994, 93/18/0633).