Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.03.1995

Geschäftszahl

94/18/0814

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/11/03 94/18/0365 1

Stammrechtssatz

Der für die Beurteilung, ob die Verleihungsvoraussetzungen des Paragraph 10, Absatz eins, StbG 1985 gegeben sind, entscheidende Zeitpunkt ("vor" Verwirklichung des maßgeblichen Sachverhaltes) ist im konkreten Fall der Zeitpunkt unmittelbar vor der letzten Verurteilung des Fremden (hier wegen vorsätzlicher Körperverletzung) im Jahre 1992 (Hinweis E 3.3.1994, 93/18/0633).