Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.11.1994

Geschäftszahl

94/18/0714

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/05/04 94/18/0180 1

Stammrechtssatz

Die von einem Gericht verhängte bedingt nachgesehene

Freiheitsstrafe spricht nicht gegen das Dringendgebotensein iSd

Paragraph 19, FrG 1993. Diese Frage hat die zur Vollziehung des

Fremdengesetzes zuständige Behörde selbständig und ohne Bindung

an die vom Gericht ausgesprochene bedingte Strafnachsicht zu

beurteilen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1994:1994180714.X02