Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.12.1994

Geschäftszahl

94/18/0602

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/01/13 93/18/0583 2

(hier: Antrag auf Verlängerung eines Sichtvermerkes)

Stammrechtssatz

Weder der Antrag auf Erteilung eines Sichtvermerkes noch auf Erteilung einer Aufenthaltsberechtigung nach dem AufenthaltsG 1992 vermag die Erteilung eines Sichtvermerkes bzw einer Bewilligung nach dem AufenthaltsG 1992 zu ersetzen (Hinweis E 15.12.1993, 93/18/0547).