Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.09.1994

Geschäftszahl

94/18/0533

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/12/15 93/18/0535 1

Stammrechtssatz

Die durch die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes allenfalls bewirkte Erschwerung von Kreditrückzahlungen kann nicht als erhebliche Beeinträchtigung der Lebenssituation des Fremden und seiner Familie gewertet werden (Hinweis E 28.10.1993, 93/18/0474).