Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.11.1995

Geschäftszahl

94/18/0529

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/06/29 95/18/1099 3

(Hier Heranziehung der Verordnung BGBl 1994/368)

Stammrechtssatz

Mangels Vornahme einer Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit des Übertrittes des Fremden in das Bundesgebiet durch ein Grenzkontrollorgan an einer Grenzkontrollstelle kommt die Verwirklichung des in Paragraph eins, Absatz 2, der Verordnung BGBl 1994/1038 genannten Tatbestandsmerkmales "und ihm ... die Einreise gestattet wurde" nicht in Betracht, da ein "Gestatten" der Einreise ein entsprechendes Handeln des Grenzkontrollorganes im ahmen der Grenzkontrolle bedingt.