Verwaltungsgerichtshof
08.09.1994
94/18/0458
Der bloße Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung vermag das Vorliegen einer Beschäftigungsbewilligung nicht zu ersetzen. Es obliegt dem Fremden, sich über die maßgeblichen Bestimmungen des AuslBG zu informieren.