Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.07.1994

Geschäftszahl

94/18/0391

Rechtssatz

Paragraph 17, Absatz 4, FrG 1993 in der Fassung BGBl 1994/110 stellt allein auf (rechtzeitig gestellte) Anträge auf Verlängerung einer Bewilligung nach dem AufenthaltsG 1992, also nicht (auch) auf Erstanträge ab.