Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.06.1994

Geschäftszahl

94/18/0304

Rechtssatz

Im FrG 1993 ist kein Anhaltspunkt dafür zu finden, daß eine allfällige Nichterledigung eines Antrages auf Gewährung eines Durchsetzungsaufschubes die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes hindert.