Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.05.1994

Geschäftszahl

94/18/0230

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/01/27 93/18/0614 1

(hier Erlassung eines Aufenthaltsverbotes)

Stammrechtssatz

Mit der Erlassung einer Ausweisung wird nicht auch eine Abschiebung des Fremden angeordnet, sondern ausschließlich ein Verbot, sich weiter in Österreich aufzuhalten, ausgesprochen (Hinweis E 28.10.1993, 93/18/0428; E 28.10.1993, 93/18/0226).