Verwaltungsgerichtshof
19.05.1994
94/18/0230
GRS wie VwGH E 1994/01/27 93/18/0614 1
(hier Erlassung eines Aufenthaltsverbotes)
Mit der Erlassung einer Ausweisung wird nicht auch eine Abschiebung des Fremden angeordnet, sondern ausschließlich ein Verbot, sich weiter in Österreich aufzuhalten, ausgesprochen (Hinweis E 28.10.1993, 93/18/0428; E 28.10.1993, 93/18/0226).