Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.05.1994

Geschäftszahl

94/18/0225

Rechtssatz

Der erst ca zweieinhalbjährige - noch dazu ca ein Jahr unerlaubte - Aufenthalt des Fremden im Bundesgebiet bewirkt keineswegs ein hohes Ausmaß an Integration.