Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.05.1994

Geschäftszahl

94/18/0211

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Frage, ob die Aufrechterhaltung des Aufenthaltsverbotes dringend geboten ist, sind sowohl die Umstände, die zur Erlassung des Aufenthaltsverbotes geführt haben, als auch die in der Folge eingetretenen zu berücksichtigen.