Verwaltungsgerichtshof
04.05.1994
94/18/0206
War der ohnedies nur verhältnismäßig kurze Aufenthalt des
Fremden im Bundesgebiet zum überwiegenden Teil rechtswidrig,
kann daraus und aus der beruflichen Tätigkeit abgeleiteten
Integration kaum Bedeutung zukommen (Hinweis E 14.4.1993,
93/18/0103).
ECLI:AT:VWGH:1994:1994180206.X02