Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.05.1994

Geschäftszahl

94/18/0180

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/12/15 93/18/0446 1

(hier fünfjähriger Aufenthalt in Österreich)

Stammrechtssatz

Ein etwas mehr als vierjähriger Aufenthalt eines Fremden in Österreich vermag noch keinen hohen Integrationsgrad zu bewirken (Hinweis E 22.10.1992, 92/18/0404).