Verwaltungsgerichtshof
04.05.1994
94/18/0180
GRS wie VwGH E 1993/12/15 93/18/0446 1
(hier fünfjähriger Aufenthalt in Österreich)
Ein etwas mehr als vierjähriger Aufenthalt eines Fremden in Österreich vermag noch keinen hohen Integrationsgrad zu bewirken (Hinweis E 22.10.1992, 92/18/0404).