Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.05.1994

Geschäftszahl

94/18/0177

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/10/28 93/18/0325 2

Stammrechtssatz

Behauptet der Fremde, in seinem Heimatland gem Paragraph 37, Absatz eins, oder Paragraph 37, Absatz 2, FrG 1993 bedroht zu sein, so hindert dies nach der Systematik des FrG 1993 die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes gegen diesen Fremden nicht. Zur Geltendmachung des Refoulementverbotes steht dem Fremden während des Verfahrens zur Erlassung eines Aufenthaltsverbotes die Möglichkeit einer Antragstellung nach Paragraph 54, FrG 1993 offen (Hinweis E 17.6.1993, 93/18/0213).