Verwaltungsgerichtshof
04.05.1994
94/18/0177
GRS wie VwGH E 1993/10/28 93/18/0325 2
Behauptet der Fremde, in seinem Heimatland gem Paragraph 37, Absatz eins, oder Paragraph 37, Absatz 2, FrG 1993 bedroht zu sein, so hindert dies nach der Systematik des FrG 1993 die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes gegen diesen Fremden nicht. Zur Geltendmachung des Refoulementverbotes steht dem Fremden während des Verfahrens zur Erlassung eines Aufenthaltsverbotes die Möglichkeit einer Antragstellung nach Paragraph 54, FrG 1993 offen (Hinweis E 17.6.1993, 93/18/0213).