Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.05.1994

Geschäftszahl

94/18/0172

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/01/13 93/18/0583 2

(hier: Ansuchen um die Verlängerung eines Sichtvermerkes)

Stammrechtssatz

Weder der Antrag auf Erteilung eines Sichtvermerkes noch auf Erteilung einer Aufenthaltsberechtigung nach dem AufenthaltsG 1992 vermag die Erteilung eines Sichtvermerkes bzw einer Bewilligung nach dem AufenthaltsG 1992 zu ersetzen (Hinweis E 15.12.1993, 93/18/0547).