Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.05.1994

Geschäftszahl

94/18/0049

Rechtssatz

Mit einem Aufenthaltsverbot ist - anders als im Falle einer

Ausweisung nach Paragraph 17, Absatz eins, FrG 1993 - das Verbot der Rückkehr

für die Gültigkeitsdauer verbunden.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1994:1994180049.X03