Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.03.1994

Geschäftszahl

94/18/0011

Rechtssatz

Für die Rechtmäßigkeit eines auf Paragraph 18, Absatz eins, FrG 1993 in Verbindung mit Paragraph 18, Absatz 2, Ziffer 6, FrG 1993 gestützten Aufenthaltsverbotes ist es ohne Bedeutung, ob für den Fremden eine Verpflichtungserklärung abgegeben wurde oder ob ihm eine Unterkunftsmöglichkeit zur Verfügung steht.