Verwaltungsgerichtshof
17.02.1995
94/17/0423
GRS wie VwGH E 1994/10/21 94/17/0364 2
(hier: mangels eines Zweifels bei der Auslegung erfolgt keine "verfassungskonforme Interpretation" des Paragraph 54 b, Absatz 3, VStG)
Die Auffassung, daß die Anhängigkeit von Beschwerden vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts einen Aufschubgrund iSd Paragraph 54 b, Absatz 3, VStG darstellt, findet im Gesetz keine Deckung.