Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.09.1996

Geschäftszahl

94/17/0420

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/11/18 90/15/0176 3

Stammrechtssatz

Ein Verstoß des Geschäftsführers gegen die Pflicht, rechtzeitig einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der von ihm vertretenen Gesellschaft zu stellen, ist für die abgabenrechtliche Haftung nicht von Bedeutung (Hinweis E 19.6.1985, 84/17/0224, VwSlg 6012 F/1985, E 30.5.1989, 89/14/0043, E 26.6.1989, 88/15/0065, E 26.6.1989, 88/15/0037).

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

94/16/0267 E 3. Oktober 1996