Verwaltungsgerichtshof
20.09.1996
94/17/0420
Wird eine Abgabe nicht entrichtet, weil der Vertretene (im Zeitpunkt der Fälligkeit der Abgabe) überhaupt keine liquiden Mittel hat, so verletzt der Vertreter dadurch keine abgabenrechtliche Pflicht.
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/16/0267 E 3. Oktober 1996