Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.04.1996

Geschäftszahl

94/17/0401

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/12/11 91/17/0018 1

(Nicht maßgeblich ist, ob die Räumlichkeiten bewohnbar sind)

Stammrechtssatz

Der Begriff "Dachgeschoß" ist weder im Stmk KanalabgabenG noch in der Stmk BauO definiert. Nach der eigentümlichen Bedeutung des Wortes in seiner allgemeinen bzw fachspezifischen Bedeutung ist darunter ein (oberstes) Geschoß innerhalb eines Daches zu verstehen (Hinweis Koepf, Bilderwörterbuch der Architektur, 02te Auflage, S 104).