Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.04.1996

Geschäftszahl

94/17/0378

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2077/64 E 17. Februar 1965 VwSlg 6598 A/1965 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Vergreifen im Ausdruck durch die Behörde, die statt zurück - abgewiesen hat, macht den Bescheid nicht rechtswidrig, wenn aus der Begründung der Zurückweisungswille hervorgeht.