Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.09.1994

Geschäftszahl

94/17/0314

Rechtssatz

Über die Rechtmäßigkeit der gerichtlichen Kostenentscheidung hat der Kostenbeamte nicht zu befinden und es ist dies auch dem VwGH verwehrt (Hinweis: E 16.10.1992, 92/17/0229; E 26.3.1993, 90/17/0432).