Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.09.1994

Geschäftszahl

94/17/0159

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

94/17/0160

94/17/0161

94/17/0280

Rechtssatz

Ein Bescheid nach Paragraph 70, Absatz 2, BWG 1993 erweist sich als inhaltlich rechtswidrig, wenn er - entgegen dieser zwingenden Vorschrift, die nur befristete Maßnahmen gestattet - keine Befristung enthält.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1994:1994170159.X11