Verwaltungsgerichtshof
16.09.1994
94/17/0159
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
94/17/0160
94/17/0161
94/17/0280
Das Kreditinstitut hat ein Recht darauf, daß nur Personen die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, zum Regierungskommissär bestellt werden.
ECLI:AT:VWGH:1994:1994170159.X06