Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.09.1994

Geschäftszahl

94/17/0159

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

94/17/0160

94/17/0161

94/17/0280

Rechtssatz

Das Kreditinstitut hat ein Recht darauf, daß nur Personen die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, zum Regierungskommissär bestellt werden.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1994:1994170159.X06