Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.06.1994

Geschäftszahl

94/17/0002

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/01/25 90/17/0441 3

Stammrechtssatz

Eine Baubewilligung kann nur durch Bescheid, nicht aber durch ein konkludentes Verhalten der Bauaufsichtsorgane begründet werden (Hinweis E 20.2.1967, 437/65).