Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.06.1994

Geschäftszahl

94/17/0002

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/01/25 90/17/0441 2

Stammrechtssatz

In der Nichterteilung eines Abbruchbescheides (betreffend ein konsenslos errichtetes Bauwerk) selbst durch einen langen Zeitraum kann eine baubehördliche Bewillligung des Altbestandes nicht erblickt werden.