Verwaltungsgerichtshof
21.03.1996
94/15/0085
Die Beurteilung der steuerlichen Verhältnisse der Anleger, insbesondere der Folgen der unrechtmäßig erfolgten Geltendmachung von Verlusten sowie der steuerlichen Behandlung eines etwaigen Überschusses aus der Veräußerung von Hausanteilsscheinen, ausgenommen die Fälle des Paragraph 188, BAO, hat im Rahmen eigener Abgabenverfahren zu erfolgen.