Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.08.1994

Geschäftszahl

94/15/0016

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/14/0095 E 13. September 1988 RS 2

Stammrechtssatz

Wird ein Konkursantrag mangels Deckung der Kosten des Konkursverfahrens abgewiesen, ergibt sich zweifelsfrei, daß die strittigen Abgaben nicht mehr einbringbar sind.