Verwaltungsgerichtshof
17.08.1994
94/15/0016
GRS wie 86/14/0095 E 13. September 1988 RS 2
Wird ein Konkursantrag mangels Deckung der Kosten des Konkursverfahrens abgewiesen, ergibt sich zweifelsfrei, daß die strittigen Abgaben nicht mehr einbringbar sind.