Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.12.1995

Geschäftszahl

94/14/0091

Rechtssatz

Zum gewillkürten Betriebsvermögen gehören Wirtschaftsgüter, die weder notwendiges Privatvermögen noch notwendiges Betriebsvermögen darstellen und die der den Gewinn nach Paragraph 5, EStG 1972 ermittelnde Steuerpflichtige durch entsprechende buchmäßige Behandlung dokumentiert (Hinweis E 17.1.1995, 94/14/0077).