Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.01.1996

Geschäftszahl

94/13/0069

Rechtssatz

Die Frage der Entstehung des Abgabenanspruches ist nur für die Frage der Bemessungsverjährung von Bedeutung. Da es sich jedoch bei der Erlassung eines Haftungsbescheides um eine Einhebungsmaßnahme handelt, ist für die Frage nach der Zulässigkeit eines Haftungsbescheides die Einhebungsverjährung gem Paragraph 238, BAO maßgebend, welche aber auf die Fälligkeit der Abgabe abstellt (Hinweis Ritz, BAO, Kommentar, S 516).