Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.01.1995

Geschäftszahl

94/12/0284

Rechtssatz

Im Zusammenhang mit der auf Grund einer Organisationsänderung erfolgten Verfügung einer Versetzung muß nicht bereits im Versetzungsbescheid die Arbeitsplatzbeschreibung bzw Systemisierung der neuen Verwendung erfolgen.