Verwaltungsgerichtshof
25.01.1995
94/12/0281
Ein wichtiges dienstliches Interesse iSd Paragraph 38, Absatz 2, BDG 1979 kann dann nicht gegeben sein, wenn die Organisationsänderung ausschließlich den Zweck verfolgt, die betreffende Personalmaßnahme aus unsachlichen Gründen zu setzen.