Verwaltungsgerichtshof
25.03.1998
94/12/0241
Das Feststellungsverfahren über die Gesetzmäßigkeit einer Dienstzuteilungsweisung hat grundsätzlich beim Wissensstand zum Zeitpunkt der Anordnung dieser Personalmaßnahme anzusetzen, was nicht ausschließt, daß unter Umständen auch später gewonnene Erkentnisse im Feststellungsverfahren verwertet werden dürfen oder müssen.