Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.03.1998

Geschäftszahl

94/12/0241

Rechtssatz

Das Feststellungsverfahren über die Gesetzmäßigkeit einer Dienstzuteilungsweisung hat grundsätzlich beim Wissensstand zum Zeitpunkt der Anordnung dieser Personalmaßnahme anzusetzen, was nicht ausschließt, daß unter Umständen auch später gewonnene Erkentnisse im Feststellungsverfahren verwertet werden dürfen oder müssen.