Verwaltungsgerichtshof
25.03.1998
94/12/0241
In einem Beschwerdeverfahren betreffend die Feststellung, ob die Befolgung einer Dienstzuteilungsweisung zu den Dienstpflichten des Beamten gehörte, tritt infolge einer zwischenzeitig ausgesprochenen Versetzung nicht Gegenstandslosigkeit ein, sofern nicht ausgeschlossen werden
kann, daß mit der Dienstzuteilung nachteilige dienstrechtliche und besoldungsrechtliche Folgen verbunden sind, über die die Dienstbehörde zu befinden hat und die unabhängig von der Versetzung bestehen.