Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.12.1994

Geschäftszahl

94/12/0217

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/01/19 93/12/0043 1

(hier: Postenkommandant eines Gendarmeriepostens; Verstoß gegen Paragraph 43, BDG 1979 und Verurteilung wegen Vergehens nach Paragraph 83, Absatz eins, StGB).

Stammrechtssatz

Dem Leiter einer Dienststelle kommt Vorbildfunktion zu (Hinweis E 18.11.1992, 91/12/0272); dies gilt gleichermaßen für den stellvertretenden Leiter. Vermag er diese Vorbildfunktion nicht auszuüben, ist seine Entfernung von der bisherigen Dienststelle (demnach seine Versetzung) im dienstlichen Interesse geboten.